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Wenn es kalt ist

Ab Temperaturen um den Gefrierpunkt bitten wir Sie besonders: Wenn Sie Menschen sehen, die auf der Straße übernachten, schauen Sie nicht weg. Wenn Sie sich Sorgen machen, sprechen Sie die Person an. Wenn Sie denken, dass ein medizinischer Notfall vorliegt, wählen Sie die 112. Auch wenn Wohnungslose ein gesetzliches Recht auf eine Unterbringung durch die Kommune haben, in der sie sich aufhalten, wird dieses Recht regelmäßig verwehrt.
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) fordern wir weiter den ungehinderten Zugang zu Übernachtungsangeboten, die Öffnung von U-Bahn-Stationen im Winter und funktionierende Notfall-Telefonnummern.