Ferien im Wohngebiet

Verschärfen Homesharing- Plattformen die Wohnungsnot in Großstädten? Nein, sagt Airbnb. Eine Geschichte aus Dortmund legt nah: vielleicht doch. Die Sorge: Werden Wohnungen dauerhaft für touristische Zwecke vermietet, steigen die Mieten und verschwindet nötiger Wohnraum vom Wohnungsmarkt.
Von Alexandra Gehrhardt
Die Ruhr Nachrichten berichteten jüngst von einem krassen Fall: Mehrere Mieter in einem Wohnhaus am Schwanenwall sollten ausziehen, Eigenbedarf für die Mutter des Vermieters war der angegebene Grund. Doch eigentlich, so die Mutmaßung, wolle er sie loswerden, um die Wohnungen teuer über das Internet an TouristInnen zu vermieten. Weltweit schlagen Großstädte wegen Homesharing-Plattformen wie 9flats, Airbnb oder Wimdu Alarm. Denn zu Menschen, die ihre selbst bewohnte Wohnung oder ein Zimmer an Touristen vermitteln, kommen zunehmend auch solche Anbieter, die ihre Wohnungen nur noch auf diese Art nutzen. Das, so die Sorge, verknappt Wohnraum und lässt Mieten steigen. Stimmt nicht, sagt Airbnb und hat eigens ein Forschungsinstitut den Einfluss von „Airbnb im Kontext regionaler Wohnungsmärkte“ in Berlin, Hamburg, München und Dortmund untersuchen lassen. Die Studie sagt: Nur bei 22 von knapp 200 in Dortmund online angebotenen Wohnungen sei davon auszugehen, dass sie gar nicht mehr normal bewohnt werden. Nachprüfbar ist das nicht; wie viele Wohnungen in Dortmund über Internetportale vermietet werden, ist der Stadt „nicht bekannt“, hieß es im März in einem Schreiben an den Wohnungsausschuss. Dortmund hat eine Satzung, die verhindern soll, dass Wohnraum anders genutzt wird als zum Wohnen. Das Wohnungsamt muss Büros, Kanzleien, Leerstand oder Gewerbe genehmigen. Das passiert aber offenbar nicht. „Beim Amt für Wohnen sind bislang weder Genehmigungsversuche für private Ferienvermietung eingegangen noch liegen Anzeigen […] vor“, hieß es im März. Man sei auf Hinweise aus der Bevölkerung an- gewiesen. Airbnb selbst bringt kein Licht ins Dunkel. Dortmund war die erste Stadt, an die das Unternehmen die fällige Bettensteuer direkt abführt. Allerdings wird nur eine Pauschale gezahlt, die unklar lässt, wie viele und welche Wohnungen sie umfasst. Vom Deutschen Städtetag kommt Kritik: „Eine solche Vereinbarung erleichtert die Kontrolle der Einhaltung einer existierenden Zweckentfremdungssatzung nicht“.