Der Bundesrat hat am Donnerstag die tags zuvor beschlossene Novelle des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen. Damit treten in Städten und Kreisen mit hohen Inzidenzwerten nächtliche Ausgangssperren in Kraft, die nur in bei triftigen und unabweisbaren Gründen umgangen werden dürfen. Aus einer Formulierungshilfe des Gesundheitsministeriums geht hervor: Wohnungslosigkeit ist ein solcher Grund.